Patientenverfügung erstellen lassen – rechtssicher vorsorgen mit Ihrem Anwalt in Dresden

Wer nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen selbst zu äußern, ist auf die Entscheidung anderer angewiesen. Mit einer individuell erstellten Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass medizinische Maßnahmen nur in Ihrem Sinne getroffen werden. Unsere erfahrenen Anwälte in Dresden beraten Sie verständlich, rechtssicher und persönlich.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein rechtlich bindendes Dokument, in dem Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen – oder ausdrücklich ablehnen –, falls Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Sie richtet sich direkt an Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte und stellt sicher, dass Ihr Wille respektiert wird – auch dann, wenn Sie sich nicht mehr äußern können.


Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht geht es hier nicht um die Vertretung durch eine Vertrauensperson, sondern um Ihre persönlichen Behandlungswünsche in konkreten Situationen.
 

Video: Patientenverfügung & Vorsorge verständlich erklärt 

Was passiert, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können? Fachanwältin Patricia Goratsch erklärt im Video der Apotheken Umschau, wie Sie mit einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Bestattungsverfügung rechtzeitig selbst vorsorgen können. Jetzt Video ansehen und erfahren, wie Sie wichtige Entscheidungen nicht dem Zufall überlassen. 

Informationen zur Vorsorgevollmacht

 

Sicher vorsorgen – mit anwaltlicher Unterstützung

Lassen Sie sich von unseren Anwältinnen und Anwälten in Dresden individuell beraten.
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt – persönlich, verständlich und rechtssicher.

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Was passiert ohne Patientenverfügung?

Liegt keine Patientenverfügung vor, dürfen Ärztinnen und Ärzte ausschließlich nach dem sogenannten mutmaßlichen Willen des Patienten entscheiden. Doch dieser lässt sich im Ernstfall oft nur schwer feststellen. Angehörige werden in solche Entscheidungen einbezogen, tragen aber große Verantwortung – meist ohne Sicherheit, was der oder die Betroffene tatsächlich gewollt hätte.


Im Zweifel gilt dann:


„Im Zweifel für das Leben.“


Das bedeutet, dass Menschen häufig mithilfe moderner Apparatemedizin am Leben erhalten werden – selbst dann, wenn sie sich genau das nicht gewünscht hätten. Maßnahmen wie künstliche Ernährung, Beatmung oder der Einsatz intensivmedizinischer Mittel kommen dann oft zum Einsatz, obwohl der Wille des Patienten unklar oder gar gegenteilig war.

 

Nicht entscheiden heißt: Andere entscheiden für Sie.

Sorgen Sie vor, bevor es zu spät ist – mit einer Patientenverfügung, die Ihre Wünsche eindeutig regelt. Wir helfen Ihnen dabei.

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Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht – was ist der Unterschied?

Viele Menschen verwechseln die Patientenverfügung mit der Vorsorgevollmacht – dabei regeln beide Dokumente ganz unterschiedliche Aspekte Ihrer persönlichen Vorsorge.

PatientenverfügungVorsorgevollmacht
Regelt konkrete medizinische Maßnahmen, die Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen (z.B. künstliche Beatmung, Schmerzbehandlung).Ermächtigt eine Vertrauensperson, für Sie rechtsverbindlich zu handeln – z.B. gegenüber Ärzten, Banken oder Behörden.
Richtet sich direkt an Ärztinnen und Ärzte.Richtet sich an Bevollmächtigte und ggf. Gerichte.
Gilt nur für medizinische Behandlungen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.Gilt über den medizinischen Bereich hinaus, z.B. bei Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung etc.

Eine Patientenverfügung allein reicht in vielen Fällen nicht aus, da hier ein gerichtlicher Betreuer erforderlich wäre. Empfehlenswert ist eine Kombination aus beiden Dokumenten, damit medizinische Entscheidungen nicht nur dokumentiert, sondern auch wirksam durch eine Vertrauensperson umgesetzt werden können.

In welchen Situationen gilt die Patientenverfügung?

Damit Ihre Patientenverfügung im Ernstfall beachtet wird, muss klar erkennbar sein, in welchen konkreten medizinischen Situationen sie Anwendung finden soll. Eine pauschale Formulierung genügt nicht – es kommt auf eine möglichst genaue Beschreibung an.


Typische Situationen, in denen eine Patientenverfügung gelten kann, sind:

  • der unabwendbare und unmittelbare Sterbeprozess
  • das Endstadium einer unheilbar und tödlich verlaufenden Erkrankung
  • der altersbedingte Sterbeprozess
  • ein Koma oder Wachkoma nach einem schweren Unfall (z. B. wie beim „Michael-Schumacher-Fall“)

Darüber hinaus können Sie weitere Situationen einbeziehen, z. B.: 

  • Querschnittslähmung mit oder ohne zusätzliche Einschränkungen
  • Demenz – abhängig vom Schweregrad (z. B. ab mittelschwerer oder schwerer Demenz) 

Je klarer Sie festlegen, wann die Verfügung gelten soll, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Wille auch tatsächlich umgesetzt wird.

Auch bei neu auftretenden Erkrankungen – wie in der Vergangenheit z. B. COVID-19 – können Ihre Festlegungen greifen, sofern die medizinische Situation unter die beschriebenen Fälle fällt.
 

Was sollte in einer Patientenverfügung konkret geregelt sein? 

Damit Ihre Patientenverfügung rechtlich wirksam ist und im Ernstfall tatsächlich beachtet wird, sollten Sie darin so konkret wie möglich festlegen, in welchen Situationen Sie welche medizinischen Maßnahmen wünschen – und welche Sie ausdrücklich ablehnen. 

Typische Regelungsinhalte betreffen u. a.: 

  • künstliche Ernährung (z. B. Magensonde)
  • künstliche Beatmung
  • Wiederbelebungsmaßnahmen
  • Schmerz- und Symptombehandlung
  • Dialyse oder Bluttransfusionen 

Darüber hinaus können Sie auch Entscheidungen zu folgenden Themen einbeziehen: 

  • Organspende – z. B. Zustimmung oder Ablehnung nach dem Tod
  • Obduktion – ob eine gerichtliche oder medizinische Leichenschau gewünscht ist 

Je klarer Ihre Vorgaben sind, desto geringer ist das Risiko von Fehlinterpretationen – und desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Wille tatsächlich umgesetzt wird.

Häufige Fehler bei Patientenverfügungen – und wie Sie sie vermeiden

Auch wenn es zahlreiche Muster und Vorlagen zur Patientenverfügung gibt: Viele davon sind unvollständig, veraltet oder juristisch nicht ausreichend formuliert. Das kann im Ernstfall dazu führen, dass Ihr Wille nicht beachtet wird – obwohl Sie ihn eigentlich klar äußern wollten.


Typische Fehler sind:

  • Verwendung von Ankreuzformularen, bei denen unklar bleibt, wer die Kreuze gesetzt hat
  • fehlende individuelle Formulierungen, die auf Ihre persönliche Lebenssituation eingehen
  • Nutzung von veralteten Mustern, die nicht dem aktuellen Stand der Rechtsprechung entsprechen
  • zu allgemeine Aussagen, wie z. B. „Ich wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen“ – ohne nähere Erläuterung


Wichtig:
Behandelnde Ärztinnen und Ärzte dürfen Ihre Verfügung nur dann umsetzen, wenn sie daraus zweifelsfrei erkennen können, was genau Sie in welcher Situation wünschen oder ablehnen.


Rechtlicher Hintergrund:
Grundlage hierfür ist § 1827 BGB, der klar regelt, dass eine Patientenverfügung bindend ist, wenn sie auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft und der Wille eindeutig erkennbar ist.
 

Eine fehlerhafte Patientenverfügung kann im Ernstfall wirkungslos sein.

Wir zeigen Ihnen, worauf es wirklich ankommt – und helfen dabei, typische Formulierungsfehler zu vermeiden. Damit Ihre Wünsche eindeutig gelten.

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Wie wird sichergestellt, dass Ihre Patientenverfügung beachtet wird?

Eine Patientenverfügung entfaltet nur dann Wirkung, wenn sie im Ernstfall auch bekannt ist und richtig interpretiert werden kann. Damit Ihr Wille tatsächlich umgesetzt wird, empfehlen wir folgende zusätzliche Vorkehrungen:

  • Erteilen Sie einer Vertrauensperson eine medizinische Vollmacht.
    Diese Person kann Sie gegenüber Ärzten vertreten und darauf bestehen, dass Ihre Verfügung beachtet wird.
  • Benennen Sie einen Verfahrensbevollmächtigten.
    Für den Fall, dass ein Betreuungsverfahren eingeleitet wird, kann diese Person Ihre Interessen rechtlich vertreten – auch gegenüber dem Gericht.
  • Gewähren Sie der bevollmächtigten Person ein Akteneinsichtsrecht in Ihre Patientenakte.
    Damit diese im Zweifel medizinische Entscheidungen nachvollziehen und im Sinne Ihrer Verfügung handeln kann.
  • Entbinden Sie Ärztinnen und Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber Ihrer Vertrauensperson.
    Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Wünsche nicht an fehlender Kommunikation scheitern.
    Diese Punkte können in Ihrer Patientenverfügung festgehalten oder in einem ergänzenden Vorsorgedokument geregelt werden.

    Tipp

    Lassen Sie Ihre Vorsorgedokumente – insbesondere Ihre Vorsorgevollmacht – im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (BZVR) eintragen. So kann das Betreuungsgericht im Ernstfall schnell feststellen, ob eine Verfügung existiert, wer bevollmächtigt ist und wo sie aufbewahrt wird.

    ➤ Weitere Infos unter www.vorsorgeregister.de

 

Muss eine Patientenverfügung notariell beglaubigt werden?

Nein, das ist nicht erforderlich. 

Für die rechtliche Wirksamkeit genügt es, wenn Ihre Patientenverfügung schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben ist. 

Eine Beglaubigung kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein – etwa, wenn Zweifel an Ihrer Geschäftsfähigkeit bestehen könnten. In der Regel ist sie jedoch nicht notwendig.

Sie möchten Ihre Patientenverfügung individuell und rechtssicher erstellen lassen?

Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte in Dresden begleiten Sie dabei – verständlich, individuell und mit Blick auf Ihre persönliche Lebenssituation.

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