Erbe stiften oder spenden und etwas Gutes tun

Vererben, stiften oder spenden - Ihre Erbrechtsprofis aus Dresden erklären Ihnen, wie Sie gemeinnützige oder wohltätige Zwecke über Ihren Tod hinaus fördern können

Zahlreiche Menschen überlegen, wie sie mit ihrem Vermögen zu Lebzeiten oder auch über den Tod hinaus „Gutes“ bewirken können. Insbesondere Menschen, die keine Kinder, keinen Partner oder sonst nahen Verwandten haben, möchten eine gemeinnützige Organisation bedenken oder Ihr Vermögen bestimmten Zwecken spenden.

Erbe stiften oder spenden durch Regelungen im Testament

Sie können eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisation zu Lebzeiten mit Spenden fördern. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, dass Sie in Ihrem Testament eine oder mehrere solcher Organisationen als Erben einsetzen oder durch Vermächtnisse fördern.

In Ihrem Testament legen Sie fest, welche Organisation mit welcher Quote zum Erben berufen ist. Im Fall eines Vermächtnisses regeln Sie, welcher Vermögensvorteil der von Ihnen ausgewählten Organisation zukommen soll.

Tipp von Franz-Georg Lauck, Fachanwalt für Erbrecht und Spezialist für Testamentsgestaltung in Dresden:

Meist erfahren die bedachten Organisationen erst Monate nach einem Erbfall von der Tatsache, dass sie in einem Testament bedacht sind. Möglicherweise ist bis dahin Ihr Nachlass schon in falsche Hände geraten.

Zur Sicherung Ihrer letztwilligen Verfügung empfiehlt es sich daher, eine Person Ihres Vertrauens zum Testamentsvollstrecker zu bestimmen. Durch die Testamentsvollstreckung können Sie sicherstellen, dass Ihr Nachlass tatsächlich der von Ihnen bestimmten Organisation zukommt.

Gutes tun durch Stiftung

Auch durch Gründung einer Stiftung können gemeinnützige Zwecke unterstützt und gefördert werden. Eine solche Stiftung können Sie bereits zu Lebzeiten gründen. Damit stellen Sie selbst sicher, dass Ihre guten Absichten in die Tat umgesetzt werden. Auch Familienstiftungen sind sehr beliebt, um Vermögen langfristig für eigene Kinder und Abkömmlinge oder sonstige Verwandte zu erhalten.

Oder Sie ordnen in Ihrem Testament an, dass eine Stiftung nach Ihren Vorgaben zu gründen ist. Dazu ist es nötig, Ihre Vorstellungen im Testament präzise festzulegen und einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen. Dieser hat dann Ihre Pläne zu verwirklichen.

Was ist das Besondere an einer Stiftung?

Das Kapital einer Stiftung oder Familienstiftung ist in seinem Bestand zu erhalten. Die Zwecke einer Stiftung dürfen ausschließlich aus den Erträgen des Kapitalstamms der Stiftung finanziert werden. Damit wird erreicht, dass Ihre Stiftung den von Ihnen bestimmten Zweck über einen sehr langen Zeitraum hinweg verfolgen kann.

So gibt es heute Stiftungen, die bereits im Mittelalter gegründet wurden und immer noch aktiv sind. Ein Beispiel: Das Kloster Sankt Marienstern in der Nähe von Bautzen geht auf eine Stiftung aus dem Jahr 1248 zurück.

Für wen kommt die Errichtung einer Stiftung in Betracht?

Für alle, die keinen Partner oder keine eigenen Kinder haben. Für alle, die ihren Verwandten oder dem Staat nichts oder nur einen Teil ihres Nachlasses zukommen lassen wollen. Für alle, die über ihren Tod hinaus Gutes bewirken und gemeinnützige Ziele verfolgen wollen.

Was können wir für Sie in Dresden tun?

Sie wollen über Ihren Tod hinaus Gutes bewirken? Sie planen die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung?

Als Spezialisten für Erbrecht unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Testaments. Bei der Gründung einer Stiftung sorgen wir dafür, dass Sie dabei alle erbrechtlichen, stiftungsrechtlichen und erbschaftsteuerrechtlichen Vorgaben (insbesondere Freibeträge) einhalten.

Sprechen Sie uns an!

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