Erbschaft ausschlagen

Ihre Dresdner Erbrechtsexperten erklären Ihnen, was Sie bei der Ausschlagung berücksichtigen sollten

Grundsätzlich ist niemand gezwungen, Nachfolger einer verstorbenen Person zu werden. Aber Achtung: schlägt man nicht rechtzeitig aus, gilt das Erbe oder der Erbteil als angenommen, § 1943 BGB.

In welcher Form muss die Erbausschlagung erklärt werden?

Die Ausschlagung der Erbschaft oder eines Vermächtnisses können Sie in notariell beglaubigter Form oder zur Niederschrift des Nachlassgerichts erklären. Zuständig ist das Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Hat der Erblasser als in Dresden gewohnt, so ist das Amtsgericht Dresden das zuständige Nachlassgericht.

Tipp Ihrer Dresdner Erbrechtsexperten: Nach § 344 Abs. 7 FamFG kann die Ausschlagung aber auch vor dem Nachlassgericht erklärt werden, in dessen Bezirk der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat.

Welche Fristen sind bei der Erbausschlagung zu beachten?

Die Ausschlagung hat innerhalb von sechs Wochen zu erfolgen. Ausnahmsweise beträgt die Frist 6 Monate, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatte oder sich der Erbe bei Beginn der Frist im Ausland befindet.

→ Sie haben einen Erbfall mit Auslandsbezug?

Nach §§ 1944 BGB, 348 FamFG beginnt diese Frist bei Vorliegen eines Testaments frühestens mit der Bekanntgabe des Testaments durch das Nachlassgericht – also mit der Eröffnung.

Liegt kein Testament vor, so beginnt die Frist, sobald der Erbe weiß, dass er Erbe ist und aufgrund welchen Erbrechts (gesetzlich, testamentarisch).

Welche Kosten fallen bei der Ausschlagung an?

Dabei fallen Gebühren des Notars bzw. Gerichts an:

  • Zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts fällt nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz eine 0,5 Gebühr nach Nr. 21201 KV, mindestens jedoch eine Gebühr in Höhe von 30 € (je nach Nachlasswert ggf. höher) an.
  • Eigene Erstellung der Ausschlagungserklärung und Beglaubigung der Unterschrift von einem Notar: Gebühr von mindestens 20 €, maximal 70 € abhängig vom Wert des Nachlasses, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
  • Beurkundung der notariellen Ausschlagungserklärung: dieselbe Gebühr wie beim Nachlassgericht, allerdings zuzüglich Umsatzsteuer.

Tipp Ihrer Anwälte für Erbrecht aus Dresden: Am günstigsten bei einem nicht werthaltigen Nachlass ist regelmäßig die Ausschlagung vor dem Nachlassgericht. Um unnötige Reisekosten zu vermeiden, bietet sich die Ausschlagung vor dem Amtsgericht an, in dessen Bezirk der Ausschlagende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Welche Wirkungen hat die Erbausschlagung?

Mit Ihrer Ausschlagung entfällt rückwirkend die Erbenstellung und es würden dann die nächstberufenen Erben (häufig die eigenen Abkömmlinge) nachrücken. Auch diese müssten dann die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ausschlagen.

Doch Achtung: Die Anfechtung wird das Gericht zunächst nicht prüfen, es ergeht insbesondere kein "Genehmigungsbeschluss" oder Ähnliches. Eine Prüfung der Ausschlagung erfolgt z.B. nur dann, wenn Gläubiger des Erblassers die Anfechtung für unwirksam halten und dennoch in Ihr Vermögen vollstrecken wollen.

Doch wann ist eine Ausschlagung überhaupt sinnvoll?

Viele befürchten, wenn z.B. Schulden des Erblassers bestehen, selbst für diese haften zu müssen. Schnell wird dann vorsorglich die Ausschlagung erklärt. Doch nicht in allen Fällen ist dies notwendig. Denn auch durch andere Maßnahmen (z.B. Dürftigkeitseinrede, Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz) kann eine Beschränkung der sog. Eigenhaftung des Erben herbeigeführt werden.

Darüber hinaus ist eine Anfechtung der Erbschaftsannahme auch dann noch möglich, wenn sich der Erbe bei der Annahme über wesentliche Eigenschaften des Nachlasses geirrt hat (z.B. das Vorhandensein einer Immobilie, Überschuldung etc.).

Diese Entscheidung zur Ausschlagung oder Annahme des Erbes sollte allerdings nicht leichtfertig getroffen werden.

Gerne unterstützen unsere Anwälte für Erbrecht Sie bei dieser Entscheidung!

Im Zweifelsfall sollte ein erbrechtlich versierter Berater herangezogen werden, mit dem in Ihrem Fall geklärt werden kann, welche die für Sie sinnvollste und sicherste Vorgehensweise ist. Gerne stehen wir Ihnen dafür mit unserer Kanzlei in Dresden zur Verfügung.

Jetzt Termin vereinbaren

Nach oben