Der digitale Nachlass

Ihre Dresdner Anwälte für Erbrecht erklären Ihnen, wie Sie Ihre digitalen Angelegenheiten regeln können

Das „digitale“ Vermögen ist erbrechtlich wie „analoges“ Vermögen zu behandeln. Ihre digitalen Angelegenheiten stehen nach Ihrem Tod daher grundsätzlich Ihren Erben zu.

Was ist der „Digitale Nachlass“?

Gemeint ist damit alles, was Sie im Internet nutzen oder auf eigenen elektronischen Geräten heruntergeladen haben. Zum Beispiel: E-Mail-Accounts, Accounts bei sozialen Netzwerken oder Online-Shops sowie Online-Banking, aber auch Apps, Mitgliedschaften, online gespeicherte Daten und natürlich auch Ihre Website oder Ihr Blog.

Warum sollten Sie Ihr digitales Erbe regeln?

Grundsätzlich bekommen die Erben (wie der Bundesgerichtshof im Juli 2018 entschieden hat) Zugang zu Ihren Daten und Accounts. Problematisch ist dabei jedoch, dass die Erben häufig keine Kenntnis von allen Accounts eines Erblassers haben. Diese festzustellen und zu ermitteln ist für Laien meist nur schwer möglich und mit hohem Rechercheaufwand verbunden. Doch selbst wenn der Erbe über alle digitalen Tätigkeiten informiert ist, so wird ihm der – gesetzlich grundsätzlich bestehende Zugriffsanspruch – häufig durch Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erschwert oder sogar gänzlich verwehrt.

Es ist daher notwendig, für die digitalen Angelegenheiten Vorsorge zu treffen. Dabei unterscheiden sich die Handlungsmöglichkeiten, je nachdem, welche Ziele verfolgt werden. Auf was Sie hierbei achten sollten, erklären Ihnen Ihre Dresdner Anwälte für Erbrecht.

Ihre Gestaltungsmöglichkeiten

  1. Erben erhalten Zugriff auf alle Daten

    Sollen die (gesetzlichen oder testamentarischen) Erben Zugriff zu allen Daten erhalten, so ist neben den gewünschten testamentarischen Anordnungen keine zusätzliche Regelung zum digitalen Nachlass erforderlich.

  2. Erben erhalten nur Zugang zu bestimmten Daten

    Sollen die Erben Zugriff nur zu bestimmten Daten erhalten, z.B. online gespeicherte Familienbilder oder Musikdateien, und auf andere, besonders sensible Daten jedoch keinen Zugriff bekommen, bestehen zwei Möglichkeiten: Sie benennen einen Bevollmächtigten für Ihre digitalen Angelegenheiten (z.B. im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder einer speziellen Vollmacht nur für Digitales) oder ordnen dazu in Ihrer letztwilligen Verfügung Testamentsvollstreckung an.

    In beiden Fällen sollten Sie Ihre Vertrauensperson anweisen, welche Daten zu sichern (und Ihren Erben zur Verfügung zu stellen sind) und welche zu löschen sind.

    In allen Varianten sollten die Accounts nebst Passwörtern in sicherer Form aufgelistet und Ihrer Vertrauensperson bzw. Ihren Erben zur richtigen Zeit zur Verfügung gestellt werden.

  3. Geheimhaltung bestimmter Daten

    Soll niemand von bestimmten Aktivitäten Kenntnis erhalten, dann gilt ähnliches wie früher im analogen Bereich:

    Die geheimen Aufbewahrungsorte der Tagebücher gestern sind die nicht notierten Zugangsdaten und Passwörter heute. Die ehemals verbrannten Liebesbriefe sind die neu formatierten Festplatten. Die Geheimschrift der Jugend ist die verschlüsselte Kommunikation. Bitte beachten Sie jedoch, dass es eine absolute Sicherheit in digitalen Zeiten jedoch nicht gibt.

Als Spezialisten auf dem Gebiet des Erbrechtes in Dresden unterstützen wir Sie gerne:

Sei es bei der Vorbereitung einer Vollmacht (auch) für die digitalen Angelegenheiten oder bei dem Entwurf von maßgeschneiderten testamentarischen Anordnungen zur Durchsetzung Ihres Willens und Sicherung Ihrer digitalen Vermögenswerte.

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