Was kostet mich...

…eine Erstberatung?

Im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung erfahren Sie alles über Ihre Rechte und Pflichten als Alleinerbe, als Miterbe im Rahmen einer Erbengemeinschaft oder als Pflichtteilsberechtigter. Wir erläutern Ihnen die gesetzliche Erbfolge in Ihrer Familie und informieren Sie über Ihre Möglichkeiten zur Errichtung eines Testaments. Die wesentlichen Ergebnisse Ihrer Beratung fassen wir für Sie in Form einer kurzen Notiz schriftlich zusammen.

Die Kosten einer solchen Erstberatung betragen in der Regel 250,00 EUR zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer. Sie sind häufig durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt.

…die außergerichtliche Unterstützung?

Wenn wir Sie dabei unterstützen, mit klaren Regelungen für Ihr Alter und den Erbfall vorzusorgen – zum Beispiel durch den Entwurf von Testamenten oder Übergabeverträgen oder die Entwicklung einer Vermögensnachfolgeplanung – rechnen wir diese Leistungen über faire Honorarvereinbarungen (Stundensatz oder Pauschalhonorar) ab. Dies ist für Sie im Regelfall günstiger als die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem individuellen Leistungsumfang und kann daher nicht pauschal angegeben werden. Unter Umständen sind bestimmte Leistungen wie eine Patientenverfügung oder eine Testamentserrichtung durch Ihre Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Fragen dazu richten Sie bitte an das jeweilige Versicherungsunternehmen.

…die Tätigkeit im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens?

Für die anwaltliche Tätigkeit im Rahmen gerichtlicher Verfahren vereinbaren wir mit Ihnen ein Stundenhonorar. Unabhängig davon gilt für alle Rechtsanwälte in Deutschland das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es regelt die Höhe der Gebühren nach dem Gegenstandswert (Streitwert) und den Gebührentatbeständen, die im Verlauf des Verfahrens erfüllt werden. Diese Kosten dürfen auch bei Vereinbarung eines Stundensatzes nicht unterschritten werden.

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