Betrug beim Erbe & Erbschleicherei

Das Wichtigste erklärt von Ihrem Anwalt in Dresden

(Zukünftige) Erbschaften wecken bei vielen Menschen Begehrlichkeiten. Manche versuchen sich dabei über legale oder illegale Möglichkeiten Zugang zum Vermögen des Erblassers zu verschaffen. Für Erbschleicherei gibt es viele Erscheinungsformen: Sei es durch geschickte Manipulation und Beeinflussung des Erblassers oder durch Missbrauch von Vollmachten oder nach dem Tod durch Fälschung von Testamenten.

Gerne helfen Ihnen die Fachanwälte für Erbrecht in Dresden weiter.

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Erbschleicherei und Wiederverheiratung

Ein typisches Einfallstor für Erbschleicher ist die Wiederverheiratung. Eine Heirat mit dem Erblasser verschafft dem Erbschleicher nicht nur ein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht. Im Rahmen der Anfechtung kann sich der Erblasser im Fall der Wiederverheiratung sogar von einem bindend gewordenen Ehegattentestament lösen – zulasten der als Schlusserben benannten Kinder!

Doch auch daneben kann ein neuer Ehegatte oder Partner durch geschickte Manipulation den Erblasser von seinen Kindern entfremden, isolieren und zur Übertragung von Vermögen bereits zu Lebzeiten oder die Errichtung eines entsprechenden Testaments verführen, ohne dass er sich dabei zwingend strafbar macht.

Dagegen kann ein maßgeschneidertes und juristisch gut durchdachtes Testament (zumindest zu großen Teilen) Vorsorge treffen. Gerne unterstützen wir Sie als Ihre Dresdner Anwälte dabei.

Missbrauch von Vollmachten

Aber nicht nur familienfremde Personen können es auf den Nachlass abgesehen haben. Viele benennen nahe Angehörige, wie z.B. Kinder zu Ihren Bevollmächtigten und erstellen dazu eine umfassende Vorsorgevollmacht. Eine solche Vorsorgevollmacht ermächtigt zu zahlreichen Rechtsgeschäften, manche ermöglichen es dem Bevollmächtigten sogar Schenkungen an sich selbst vorzunehmen. Dies bietet ein hohes Missbrauchspotential. Manche Bevollmächtigten nutzen vor diesem Hintergrund – gerade wenn der Vollmachtgeber selbst nicht mehr in der Lage ist ihn zu kontrollieren – ihre Machtposition aus und heben z.B. mehr Geld ab, als notwendig wäre und behalten dieses für sich oder übertragen sogar Grundstücke unentgeltlich auf sich selbst.

Dies führt nicht nur zu Lebzeiten des Betroffenen, sondern vor allem nach dessen Tod zu Schwierigkeiten, wenn z.B. eines von mehreren Kindern solche Abhebungen vorgenommen hat. Dann ist Streit über die Verteilung des noch verbliebenen Erbes vorprogrammiert.

Durch die geschickte Gestaltung der Vorsorgevollmacht kann das Missbrauchspotential verringert werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung Ihrer Vollmacht. Aber auch wenn Sie als (Mit-)Erbe den Verdacht haben, dass sich Bevollmächtigte am Vermögen des Erblassers bedient haben, helfen wir Ihnen dieses Vorgehen aufzudecken und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Was tun, wenn ein Testament gefälscht oder der Erblasser beeinflusst wurde?

Es kommt immer wieder vor, dass Testamente gefälscht werden. Dabei handelt es sich um eine strafbare Urkundenfälschung, welche in der Regel zu einer Erbunwürdigkeit des Fälschers führen.

Noch schwieriger aufzuklären als die Fälschung eines Testaments ist es, wenn der Erblasser bei der Testamentserrichtung manipuliert worden ist. Wurde der Erblasser zum Beispiel bedroht oder arglistig getäuscht, damit er ein bestimmtes Testament errichtet, so wäre dieses Testament anfechtbar.

Ausführliche Informationen zur Testamentsanfechtung

Steht die Fälschung eines Testaments oder Beeinflussung des Erblassers im Raum, ist es sinnvoll sich von einem Fachanwalt für Erbrecht Unterstützung z.B. für die Anfechtung der letztwilligen Verfügung zu holen. Gerne prüfen wir mit Ihnen das Testament und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auch in komplizierten Verfahren nicht nur in Dresden und Sachsen, sondern bundesweit

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Erbscheinsverfahren

Häufig werden Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Erbschleicherei oder der Echtheit oder Anfechtbarkeit eines Testaments entstehen, im Erbscheinsverfahren ausgetragen.

Was Sie zum streitigen Erbscheinsverfahren wissen sollten.

Was der Erbschein ist, wie man diesen erhält und was dabei für Kosten entstehen, erklären Ihnen Ihre Dresdner Rechtsanwälte für Erbrecht hier.

Erbe verschwunden – Was tun?

Oftmals stellen die Erben – insbesondere nach langwierigen Rechtsstreitigkeiten – fest, dass Nachlassgegenstände fehlen und / oder Konten abgeräumt wurden. Unredliche Bevollmächtigte, schlecht bezahltes Pflegepersonal, habgierige Miterben – wer trägt die Verantwortung? Wichtiger noch: Was kann der Erbe nun tun?

Gegen Bevollmächtigte kann in aller Regel auch der Erbe noch Auskunfts- und Rechenschaftsansprüche geltend machen. Diese gehen von dem Erblasser als ursprünglichen Vollmachtgeber auf ihn über. Kann der Bevollmächtigte Verfügungen nicht belegen, so kann dem Erben ein Herausgabe- oder Schadenersatzanspruch zustehen.

Daneben sieht das Gesetz für den Erben z.B. einen Auskunftsanspruch gegen den sog. Erbschaftsbesitzer – also demjenigen, der auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat – vor.

So können Ihnen unsere Anwälte für Erbrecht in Dresden zur Seite stehen

Wir klären für Sie – bei Bedarf mit Hilfe vertrauenswürdiger Detekteien - die Sache auf und setzen Ihre Ansprüche auf Auskunft, Herausgabe oder Schadensersatz durch. Ergeben sich Hinweise auf strafbares Handeln, unterstützen wir Sie auch bei strafrechtlichen Schritten gegen Erbschleicher und sonstige Verdächtige.

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