Erbrecht international

Das Wichtigste erklärt von Ihren Dresdner Erbrechtsanwälten

Eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus auf Mallorca oder in Frankreich, ein Wertpapierdepot in der Schweiz, in Österreich oder Luxemburg, eine Fondsbeteiligung in den USA oder auf den Channel Islands. In solchen Fällen ist internationales Erbrecht zu prüfen. Gleiches gilt, wenn ein Deutscher im Ausland oder ein Ausländer in Deutschland verstirbt.

Jedes Land hat seine eigenen erbrechtlichen Regelungen, z.B.: Wer ist (gesetzlicher) Erbe? Gibt es ein Pflichtteilsansprüche oder ein Noterbrecht? In welcher Form dürfen letztwillige Verfügungen getroffen werden? Wie weist man sein Erbe nach?

Oftmals streiten dann mehrere Staaten darüber, welches Erbrecht anzuwenden ist. Hier kommt man als Laie ohne die Unterstützung eines erbrechtlich spezialisierten Anwalts meist nicht weiter.

Gerne helfen Ihnen die Fachanwälte für Erbrecht in Dresden weiter.

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Welches Recht findet bei Erbfällen mit Auslandsbezug Anwendung?

Was im Einzelfall ausschlaggebend ist, regelt das internationale Privat- bzw. Erbrecht.

Früher galt in Deutschland: Stirbt ein Deutscher, so gilt deutsches Erbrecht. Stirbt ein Ausländer in Deutschland, so richtet sich das Erbrecht nach dessen Heimatrecht.

Seit der EU- Erbrechtsverordnung richtet sich das anwendbare Recht in der EU nicht mehr nach der Staatsangehörigkeit, sondern nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. In der Regel ist dies der Ort des letzten Wohnsitzes.

Die EU-Erbrechtsverordnung gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten mit Ausnahme von Dänemark, Großbritannien und Irland.

Das bedeutet: Wohnt und verstirbt z.B. ein Dresdner in Polen, so gilt nun grundsätzlich polnisches Erbrecht.

In manch anderen Staaten aber richtet sich das anwendbare Recht z.B. nach der Belegenheit der Nachlassgegenstände. Ist z.B. ein Bankkonto in Deutschland vorhanden, so unterfällt dies zwar deutschem Recht, die Immobilie in England allerdings beurteilt sich nach dem Recht von Großbritannien.

Ist also ein Auslandsbezug vorhanden, z.B. weil Vermögen des Erblassers sich im Ausland befindet oder weil der Erblasser ein ausländischer Staatsangehöriger war, so ist zunächst zu fragen, welches Recht Anwendung findet.

Welche Nachweise sind zur Abwicklung des Nachlasses bei einem ausländischen Erbfall notwendig?

Befindet sich Vermögen im Ausland ist ebenso zu klären, welche besonderen Nachweise zur Abwicklung des Nachlasses erforderlich sind. Im EU-Ausland kann dies häufig das europäische Nachlasszeugnis sein, in allen anderen Staaten muss aber regelmäßig vor Ort der jeweilige Nachweis beantragt werden. Wird dort nicht deutsches Recht angewandt, können sich für verschiedene Nachlassgegenstände Unterschiede in der erbrechtlichen Nachfolge ergeben.

Verstirbt ein in Deutschland lebender deutscher Staatsangehöriger in Deutschland, so richtet sich dessen Nachfolge nach deutschem Erbrecht. Ist er jedoch Eigentümer einer Immobilie in Florida, so beurteilen die Gerichte in Florida die Rechtslage anders: Aus deren Sicht ist das Erbrecht des Staates anzuwenden, wo sich die Nachlassgegenstände befinden. Da die Immobilie in Florida belegen ist also das Erbrecht von Florida. Einen deutschen Erbschein zum Nachweis der Erbenstellung zur Umschreibung der Immobilie werden die Grundbuchämter bzw. Gerichte in Florida nicht anerkennen. Stattdessen müssen die Erben in Florida den dort erforderlichen Erbennachweis auf Grundlage des Rechts von Florida beantragen um die Immobilie auf sich umschreiben zu können.

Kann man eine Rechtswahl treffen?

Ist in einem solchen Fall ein Testament vorhanden, so muss ebenso nach der jeweiligen Rechtsordnung geprüft werden, ob dieses rechtswirksam errichtet wurde. Darüber hinaus räumt die EU-Erbrechtsverordnung jedem das Recht ein, sein sog. Heimatrecht zu wählen. Das Heimatrecht ist das Recht desjenigen Staates, dessen Staatsangehörigkeit ein Erblasser innehat. Jeder Deutsche kann also im Wege einer Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) die Anwendung deutschen Erbrechtes wählen.

Wie können unsere Anwälte für Erbrecht in Dresden bei Erbangelegenheit mit Auslandsbezug weiterhelfen?

Hat eine Erbangelegeheit Bezug zum Ausland, ist es in der Regel erforderlich, einen Fachanwalt für Erbrecht beizuziehen. In der Praxis werden solche Mandate meist von zwei Rechtsanwälten betreut: Ihr Ansprechpartner in Deutschland, der mit Ihnen eine geeignete Strategie entwickelt. Sowie ein orts- und sprachkundiger Anwalt im Ausland, der dort Ihre Rechte (z.B. Zugriff auf dort befindliches Vermögen oder auch Pflichtteilsansprüche) durchsetzen kann. Gerne unterstützen wir Sie von Dresden aus und vermitteln Ihnen nach Möglichkeit Kooperationspartner vor Ort.

Vorsorge bei Vermögen im Ausland

Besitzen Sie Vermögen im Ausland, so empfiehlt sich die rechtzeitige Vorsorge durch ein geeignetes und auf Ihre Situation maßgeschneidertes Testament sowie durch eine (Vorsorge-)Vollmacht die auch zur Abwicklung im Ausland genutzt werden kann. Die Vorsorgevollmacht muss daher auf die jeweiligen rechtlichen Anforderungen der Staaten angepasst in der richtigen Form errichtet werden.

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