Franz-Georg Lauck

Kanzleigründer - seit 2026 im Ruhestand

Franz-Georg Lauck

Geboren 1959 in Flörsheim am Main, absolvierte Franz-Georg Lauck sein juristisches Studium an den renommierten Universitäten von Mannheim, Mainz, Dijon und London. Mit der Verleihung des Titels „Fachanwalt für Erbrecht“ im September 2005, als erster Fachanwalt dieser Art in ganz Sachsen, hat er seine Berufung im Erbrecht gefunden. Durch seine konsequente Spezialisierung seit den späten 90er Jahren schafft er Vertrauen, Sie in komplexen Vermögensangelegenheiten zu unterstützen. Er hat eine besondere Expertise in der Beratung von Mandanten mit anspruchsvoller Vermögensstruktur bei der Nachfolgegestaltung sowie in der Vorbereitung lebzeitiger Übertragungen von Immobilienvermögen.

Sein Engagement zeigte sich auch in der aktiven Mitgliedschaft im Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten (NDEEX) und anderen Fachvereinigungen, wo er sich für eine qualitativ hochwertige anwaltliche Beratung einsetzte. Durch positive Mandantenbewertungen und Empfehlungen von Kollegen wurde er vom Focus seit 2013 bis 2025 ununterbrochen als einer von Deutschlands TOP-Anwälten ausgezeichnet.

Seit vielen Jahren engagierte sich Franz-Georg Lauck für eine qualitativ hochwertige anwaltliche Beratung in Sachen Erbrecht, u. a. in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge und in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwalt Verein.

Franz-Georg Lauck lebt in Dresden, ist verheiratet, Vater zweier erwachsener Kinder und in seiner Freizeit ein begeisterter Koch und Griller, der sich ehrenamtlich in der katholischen Pfarrei St. Martin als Diakon im Nebenberuf engagiert.

Seit Beginn des Jahres 2026 befindet sich Herr Lauck im wohlverdienten Ruhestand.

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