Erbschaftsteuer minimieren
Für alle, die ihr Vermögen gezielt und steuersparend weitergeben möchten
Veranstaltungsdetails
- Datum:
- Veranstaltungsort: Kanzlei Lauck, Buchenstraße 12a, 01097 Dresden, Tel. (03 51) 65 88 77-0
Beschreibung
Wer Vermögen hinterlässt oder vererbt bekommt, denkt selten zuerst an das Finanzamt – und doch kann die Erbschaftsteuer erhebliche Beträge verschlingen. Dabei gibt es zahlreiche legale Möglichkeiten, die Steuerlast deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden. In diesem Vortrag erläutert Ihnen Fachanwältin für Erbrecht Patricia Goratsch verständlich und praxisnah, wie Sie mit der richtigen Planung dafür sorgen, dass Ihr Vermögen so weit wie möglich bei Ihren Liebsten ankommt – und nicht beim Staat.
Muss ich wirklich Erbschaftsteuer zahlen oder gibt es Freibeträge?
Ja, das Gesetz sieht großzügige Freibeträge vor – zum Beispiel 500.000 Euro für Ehepartner und 400.000 Euro pro Kind. Was viele nicht wissen: Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Wer frühzeitig plant, kann durch gestaffelte Schenkungen zu Lebzeiten erhebliche Steuervorteile erzielen.
Kann ich schon jetzt Vermögen steuergünstig weitergeben, ohne auf alles zu verzichten?
Durchaus. Schenkungen zu Lebzeiten sind ein bewährtes Instrument der Nachlassplanung. Mit sogenannten Nießbrauchs- oder Wohnrechtsvorbehalten lässt sich Vermögen übertragen und gleichzeitig die eigene Versorgung absichern – steuerlich wie rechtlich eine attraktive Gestaltung.
Was hat der Ehevertrag mit Erbschaftsteuer zu tun?
Mehr als die meisten ahnen. Durch eine gezielte Regelung des Zugewinnausgleichs im Ehevertrag lässt sich beim Tod eines Ehepartners die steuerliche Bemessungsgrundlage ggf. senken. Der Zugewinnausgleichsanspruch des überlebenden Ehepartners ist nämlich erbschaftsteuerfrei – eine Gestaltungsmöglichkeit, die im Einzelfall sehr wirkungsvoll sein kann.
Wie kann ich mit meinem Testament Steuern sparen?
Ein gut gestaltetes Testament kann steuerliche Freibeträge gezielt ausschöpfen – etwa durch Vermächtnisse an Kinder oder Enkel, die sonst leer ausgehen würden. Dies gilt insbesondere für alle, die ein Berliner Testament errichtet haben, welches in wohlhabenden Familien steuerlich nachteilig ist.
Lohnt sich die Planung auch bei einem „normalen" Vermögen?
Ja – gerade dann. Denn auch wer kein Millionenvermögen besitzt, kann durch Immobilienbesitz, Lebensversicherungen oder Betriebsvermögen schnell die Freibeträge überschreiten – vor allem, wenn Sie nur ein Kind oder keine Kinder haben. Wer rechtzeitig handelt, hat die besten Gestaltungsmöglichkeiten. Wer wartet, verschenkt – buchstäblich – bares Geld.
Dieser Vortrag richtet sich an alle, die ihr Vermögen sinnvoll und vorausschauend weitergeben möchten – ganz ohne Vorkenntnisse im Steuer- oder Erbrecht.