Unternehmens- und Betriebsnachfolge

Nachfolge von Betrieben, Gesellschaften, Praxen, Kanzleien und sonstigen Unternehmen

Ob Handwerker, Freiberufler oder Unternehmer: Ihr Lebenswerk ist gefährdet, falls Ihnen etwas zustößt. Bei Unfall oder Tod ist die Weiterführung ohne rechtzeitige Vorsorge ungeklärt.

Bis zu einer rechtssicheren Klärung geht möglicherweise Umsatz bzw. Gewinn verloren. Die Patienten eines Arztes oder z.B. die Kunden eines Apothekers orientieren sich in der Zwischenzeit anderweitig. Ihre Dresdner Erbrechtsexperten erklären Ihnen das Wichtigste zur Unternehmensnachfolge.

Grundsätzliches - Was passiert mit Ihrem Betrieb ohne Testament?

Ist kein Testament vorhanden, so entsteht in der Regel eine Erbengemeinschaft, an der die gesetzlichen Erben beteiligt sind. In der Regel sind wesentliche Entscheidungen zur Unternehmensführung einstimmig zu treffen. Sind an der Erbengemeinschaft minderjährige Kinder beteiligt, so muss für diese unter Umständen ein Ergänzungspfleger bestellt werden, der deren Rechte in der Erbengemeinschaft wahrnimmt.

Durch testamentarische Regelung kann ein Unternehmer konkret verfügen, wie nach seinem Tod mit seinem Lebenswerk verfahren werden soll und wer insoweit verantwortlich ist.

Doch Achtung: Bei Ärzten oder Apothekern sind die Erben in der Regel aus berufsrechtlichen Gründen nicht zur Weiterfügung befugt. In diesem Fall muss kurzfristig unter Beachtung des jeweiligen Berufsrechts ein Vertreter bestellt werden.

Absicherung bei Unfall oder Krankheit

Haben Ärzte, Apotheker, Architekten oder andere selbständige Unternehmer einen Unfall oder fallen aus anderen Gründen längerfristig aus, so sollte geklärt sein, wer in diesem Fall vertretungsweise das Unternehmen fortführt.

Gibt es keine Vorsorgevollmacht, so wird bei Geschäftsunfähigkeit ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Dies ist keinesfalls automatisch der Ehepartner oder ein Familienangehöriger! Sollen hier familien- und/oder firmeninterne Vertrauenspersonen tätig sein, ist die Erteilung einer auf die jeweilige betriebliche Situation angepasste Vorsorge- bzw. Spezialvollmacht zwingend erforderlich. Auf die Unterstützung eines Spezialisten, z.B. eines Fachanwaltes für Erbrecht, sollten Sie dabei nicht verzichten!

Gerne sind wir bereit, Sie bei der Vorbereitung von letztwilligen Verfügungen und maßgeschneiderten Vollmachten von Dresden aus zu unterstützen.

Gerne helfen Ihnen die Fachanwälte für Erbrecht in Dresden weiter.

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Welche besonderen Risiken bestehen bei der Unternehmensnachfolge?

Wer ein Unternehmen, einen Handwerksbetrieb oder eine Freiberuflerpraxis aufgebaut hat, ist für den Bestand dieses Unternehmens und der damit verbundenen Arbeitsplätze verantwortlich.

Das Unternehmen soll durch den Tod des Inhabers nicht gefährdet sondern – wenn möglich – durch familieninterne Nachfolger weitergeführt werden. Hier gilt es, rechtzeitig juristischen Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen, die Frage der Nachfolge zu bedenken und zum richtigen Zeitpunkt in die Wege zu leiten. Nur dann ist der Erhalt des Unternehmens für die nächste Generation gesichert.

Ist kein oder ein nicht passendes Testament vorhanden, so droht die Zersplitterung des Unternehmens auf Familienangehörige. Steuerforderungen und/oder Pflichtteilsansprüche in nicht unerheblicher Höhe könnten einen Verkauf oder die Auflösung des Unternehmens nach sich ziehen. Ist keine Person vorhanden, die zur Leitung des Unternehmens oder der Gesellschaft in der Lage ist, geht der Wert des Unternehmens innerhalb kürzester Zeit verloren.

Was ist zu bedenken?

Vermeidung von Steuern

Gerade bei mittelständischen und größeren Unternehmen werden erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Grundfreibeträge oft überschritten. Dann ist zu prüfen ob besondere Begünstigungsvorschriften greifen und welche Maßnahmen zur Steuerminimierung getroffen werden können.

Darüber hinaus sind aber auch die Regelungen zur Einkommen-, Grunderwerb-, Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuer im Blick zu behalten. Andernfalls kann durch hohe Steuerbelastungen ein Verlust der Liquidität drohen.

Pflichtteilsansprüche

Häufig stellten Unternehmen einen oder den wesentlichen Vermögensbestandteil eines Erblassers dar. Diese stellen also einen wichtigen Aspekt bei der Pflichtteilsberechnung insbesondere von (unliebsamen) Kindern dar.

Sollen also Pflichtteile minimiert oder zumindest im ersten Erbfall vermieden werden, so ist genau zu prüfen, in welchem Umfang das Unternehmen bei der Berechnung heranzuziehen ist und ob durch geschickte Gestaltungen (z.B. maßgeschneiderte Abfindungsklauseln oder bereits lebzeitige Beteiligung von Familienangehörigen) die Pflichtteilslast vermindert werden kann.

Wie können unsere Anwälte für Erbrecht in Dresden weiterhelfen?

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Termin nicht nur über erbrechtliche, sondern auch steuer- und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen bei Ihrer Nachfolgeplanung.

Unter Einbeziehung etwa vorhandener Ehe- und Gesellschaftsverträge, Ihren privaten und unternehmerischen Zielen sowie Steuer- und Gesellschaftsrecht erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Steuerberater im weiteren Verlauf ein umfassendes und maßgeschneidertes Nachfolgekonzept.

Dies betrifft in der Regel die Errichtung eines (Notfall-)Testamentes oder Erbvertrages, von privater und betrieblicher Vorsorge- bzw. Spezialvollmacht, die etwaige Anpassung des Ehevertrages und der Nachfolgeklauseln des Gesellschaftsvertrages. Zur steuerlichen und pflichtteilsrechtlichen Optimierung bietet sich unter Umständen auch der Abschluss von Pflichtteilsverzichtsverträgen an.

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