Vererben oder Verschenken?

Was bei der Übertragung von Immobilien zu beachten ist

Veranstaltungsdetails

  • Datum:
  • Veranstaltungsort: Kanzlei Lauck, Buchenstraße 12a, 01097 Dresden, Tel. (03 51) 65 88 77-0

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Beschreibung

Rechtsanwalt Lauck erläutert die Situation und gibt Tipps.

Oft stehen Erblasser vor der Frage, ob es vorteilhafter ist, Vermögen – z.B. ein Hausgrundstück – schon zu Lebzeiten auf die künftigen Erben zu übertragen oder erst zum Zeitpunkt des Todesfalls.

Aus welchen Gründen denken Erblasser daran, ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten, z.B. an ihre Kinder, zu übertragen?

Die Motive sind ganz unterschiedlich: Mal geht es darum, ein Hausgrundstück bei absehbarer Pflegebedürftigkeit vor der Sozialbehörde zu retten, oft sollen Pflichtteilsansprüche unliebsamer Abkömmlinge gezielt reduziert werden oder aber Rechts- und Planungssicherheit für ein Kind geschaffen werden, das in das Haus der Eltern einziehen und investieren will.

Spielen auch steuerliche Gründe eine Rolle?

Häufig. Denn die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Freibeträge stehen alle 10 Jahre erneut zur Verfügung. Eine Übertragung rechtzeitig vor dem Erbfall kann daher erhebliche Steuerzahlungen vermeiden. Im Übrigen bewirkt die aktuell reduzierte Mehrwertsteuer auch eine Senkung der Kosten bei einem erbrechtlichen Berater.

Welche Nachteile hat das Geben mit warmer Hand?

Die ältere Generation gibt einen Teil ihres Vermögens, d.h. Macht und Einfluss, an die Kinder ab. Außerdem können die Senioren auf dieses Vermögen nicht mehr zugreifen, um es z.B. zur Finanzierung von Betreuung und Pflege zu verwenden.

Was passiert, wenn das beschenkte Kind z.B. vor den Eltern stirbt oder insolvent wird?

In solchen Katastrophenfällen können Dritte ggf. auf die Immobilie zugreifen – ggf. erbende Schwiegerkinder oder Gläubiger im Wege der Vollstreckung. Sind dazu keine Sicherungsvorkehrungen vereinbart, könnte das Vermögen der Eltern schlimmstenfalls – direkt vor deren Augen – verloren gehen.

Besonders wichtig ist es daher, Vorsorge zu treffen gegen alle – auch noch so unvorhersehbaren – Katastrophenfälle, die im Leben der Kinder auftreten können.

Was können Sie in dieser Situation raten?

Wichtig ist zunächst Klarheit über die Ziele. Was soll mit der lebzeitigen Übertragung bestimmter Vermögensgegenstände erreicht werden? Je nach den Zielen sind Übergabeverträge völlig unterschiedlich zu gestalten. Manchmal sind die Ziele sogar auch ohne eine Übertragung des Vermögens durch ein maßgeschneidertes Testament zu erreichen.

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