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Testamentsgestaltung in Patchwork-Familien

Veranstaltungsdetails

  • Datum:
  • Veranstaltungsort: Kanzlei Lauck, Buchenstraße 12a, 01097 Dresden, Tel. (03 51) 65 88 77-0

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Beschreibung

Rechtsanwältin Goratsch erläutert die Situation und gibt Tipps.

Sind in einer Familie Kinder aus mehreren Beziehungen vorhanden, so hängt die Beteiligung der Kinder am Nachlass der Eltern von dem Zufall ab, welcher Elternteil zuerst verstirbt: Das führt oft zu unvorhergesehenen Ergebnissen.

Was geschieht mit dem Familienvermögen, wenn einer der Partner verstirbt?

Liegt kein Testament vor, tritt gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass der Nachlass des Verstorbenen an dessen gesetzliche Erben fällt, also an den Ehepartner und die Kinder des Erblassers. Die einseitigen Kinder des überlebenden Partners gehen leer aus. Nach dessen Tod fällt der gesamte Nachlass an dessen Kinder, die einseitigen Kinder des zuerst Verstorbenen erhalten nichts.

Entspricht dies den Vorstellungen der Partner?

Nein. Eltern in Patchwork-Familien wollen sich - wie andere Paare auch - zunächst einmal gegenseitig absichern, um ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter zu bewahren. Danach soll das Vermögen den Kindern zufallen, wobei in jeder Patchwork-Familie andere Interessen und Ziele bestehen: Mal sollen alle Kinder gleich behandelt werden, mal sollen einzelnen Kindern weniger oder gar nichts erhalten.

Was müssen Partner tun, um ihre erbrechtlichen Ziele sicher zu erreichen?

In jeder Patchwork-Familie ist es notwendig, ein Testament zu errichten, um den Überleben-den abzusichern und für eine gerechte Verteilung unter den Kindern zu sorgen. Oft sind zusätzlich Pflichtteilsverzichte und lebzeitige Zuwendungen sinnvoll.

Ist ein "Berliner Testament" für eine Patchwork-Familie das Richtige?

Nein. Ein "Berliner Testament" ist ein Testament für ein Ehepaar mit ausschließlich gemein-samen Kindern. Es passt bei Kindern aus mehreren Beziehungen nicht.

Was können Sie in dieser Situation raten?

Wichtig ist es, sich über seine Ziele klar zu werden. Was benötigt der Überlebende, um gegen Altersarmut gesichert zu sein? Was soll nach dessen Tod geschehen: sollen alle Kinder bedacht werden oder nur die Kinder eines Partners? Dann muss man ein maßgeschneidertes Testament errichten, um seine Ziele sicher zu erreichen.

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