Vorsorge für die junge Familie

Veranstaltungsdetails

  • Datum:
  • Veranstaltungsort: Kanzlei Lauck, Buchenstraße 12a, 01097 Dresden, Tel. (03 51) 65 88 77-0

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Beschreibung

Rechtsanwältin Goratsch erläutert die Situation und gibt hilfreiche Tipps.

Sind Partner nicht verheiratet, so geht der Überlebende ohne Testament völlig leer aus. Vorsorge ist hier Pflicht. Sind junge Eltern verheiratet entsteht kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft des Überlebenden mit den Kindern. Soll das Erbe geteilt werden und ist ein Haus vorhanden, ist die Mitwirkung des Familiengerichts und ein Wertgutachten nötig. Einfacher und kostengünstiger ist ein maßgeschneidertes Testament.

Versterben beide, benötigen die minderjährigen Kinder einen Vormund. Viele denken, dass automatisch die (Tauf-)Paten in der Pflicht sind. Stattdessen muss das Familiengericht den Vormund (ggf. außerhalb der Familie) bestimmen. Besser ist es, den Vormund rechtzeitig selbst auszusuchen und durch Testament festzulegen.

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