Nichts tun wird teuer!

Testament und Vorsorge für Paare ohne Trauschein

Veranstaltungsdetails

  • Datum:
  • Veranstaltungsort: Kanzlei Lauck, Buchenstraße 12a, 01097 Dresden, Tel. (03 51) 65 88 77-0

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Beschreibung

Rechtsanwältin Goratsch und Rechtsanwalt Lauck erläutern die Situation und geben hilfreiche Tipps.

Viele Paare leben heute dauerhaft zusammen, ohne an Heirat zu denken. Das kann im Todesfall zu schweren Nachteilen führen. Denn: Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge: Sind Kinder vorhanden, erhalten sie das Vermögen. Ansonsten erben Eltern, Geschwister oder Nichten und Neffen des Verstorbenen. Der Lebensgefährte hat kein gesetzliches Erb- oder Pflichtteilsrecht.

Leben beide in einer Eigentumswohnung oder einem Haus des Verstorbenen gilt: Nur 30 Tage lang (laut Gesetz „Dreißigster“) darf der Überlebende noch bleiben, danach können ihn die Erben „vor die Tür setzen“. Anders bei einer Mietwohnung - hier tritt der Überlebende automatisch in den Mietvertrag ein.

Ohne Testament keine Absicherung des Partners! Man kann den Partner zum Erben bestimmen oder ihn durch ein Wohnrecht absichern. Manchmal genügt es, ihm einen Geldbetrag, den Hausrat oder andere Gegenstände zu vermachen. Erbt der Partner allein, drohen Pflichtteilsansprüche: Kinder können die Hälfte des Vermögens in Geld herausverlangen. Außerdem müssen Paare ohne Trauschein mit einer hohen Steuer rechnen. Der Freibetrag des Überlebenden beträgt 20.000 €. Weiteres Vermögen ist mit 30 % zu versteuern.

Welche Maßnahmen sind zur Absicherung noch erforderlich?

Die Vorsorgevollmacht dient der Vermeidung einer gerichtlichen Betreuung. Die Patientenverfügung soll sicherstellen, dass der eigene Wille von den Ärzten auch dann noch beachtet wird, wenn man selbst sich nicht mehr äußern kann.

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