Pflichtteil

Störfaktor effektiv vermeiden

Veranstaltungsdetails

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  • Veranstaltungsort: Kanzlei Lauck, Buchenstraße 12a, 01097 Dresden, Tel. (03 51) 65 88 77-0

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Beschreibung

Im Pflichtteilsrecht gelten einige Regelungen, die noch nicht allgemein bekannt sind.  Rechtsanwältin Goratsch erläutert die Situation und gibt Tipps.

Was sind die wichtigsten Änderungen?

Die Möglichkeiten eines Erblassers, den Pflichtteil missliebiger Abkömmlinge durch lebzeitige Zuwendungen zu verringern, wurden wesentlich erweitert. Dies betrifft insbesondere Eltern, die Kinder vom Erbe ausschließen wollen.

Erben sind nun in größerem Umfang berechtigt, die Stundung von Pflichtteilszahlungen zu verlangen. Z.B. wird sich der Notverkauf einer Immobilie oder eines Unternehmens zur Finanzierung von Pflichtteilen in Zukunft in einigen Fällen verhindern lassen.

Seit wann gelten diese Regelungen?

Sie gelten für alle Erbfälle ab dem Jahr 2010. Diese werden auch auf alle Schenkungen und unentgeltlichen Zuwendungen angewendet, die ein ab 2010 verstorbener Erblasser zuvor getätigt hat.

Was ist zu beachten, wenn man Schenkungen zur Verringerung von Pflichtteilsansprüchen vornehmen will?

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs beginnt die 10-Jahresfrist nur zu laufen, wenn der Schenker den „Genuss“ des verschenkten Gegenstandes aufgibt. Das ist z.B. bei Übertragung eines Hauses gegen ein lebenslanges Wohnrecht nicht der Fall.

Kann in solchen Fällen trotzdem eine Verminderung von Pflichtteilsansprüchen erreicht werden?

Ja. Das setzt allerdings voraus, dass der Schenker mit dem Beschenkten möglichst umfassende Gegenleistungen vereinbart, z.B. Nießbrauchsrechte etc. Dann können auch bei Übertragung einer selbstgenutzten Immobilie durch geschickte Gestaltung des Übergabevertrags Pflichtteilsansprüche wesentlich reduziert werden.

Unser Tipp als Erbrechtsexperten

Jeder, der daran interessiert ist, Pflichtteilsansprüche zu verringern, sollte schon heute die bestehenden Möglichkeiten nutzen und eine Strategie zur Verringerung von Pflichtteilsansprüchen entwickeln. Die Auswirkungen auf den Pflichtteil sind umso größer, je früher man die richtigen Weichen stellt. Bei Unterstützung durch einen erbrechtlichen Spezialisten lassen sich so beachtliche Erfolge gegen den "Störfaktor Pflichtteil" erzielen.

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