Hartz IV, Insolvenz, Behinderung

Testament und Vorsorge bei Kindern in Schwierigkeiten

Veranstaltungsdetails

  • Datum:
  • Veranstaltungsort: Kanzlei Lauck, Buchenstraße 12a, 01097 Dresden, Tel. (03 51) 65 88 77-0

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Beschreibung

Rechtsanwalt Lauck erläutert die Situation und gibt Tipps.

Oft kommt es vor, dass ein Kind verschuldet ist oder Hartz IV bezieht. Finanzielle Probleme, langfristige Arbeitslosigkeit oder Unfälle, Krankheiten und Behinderungen von Kindern können dazu führen, dass das Familienvermögen nach dem Erbfall ganz oder teilweise verloren geht.

Was geschieht, wenn Eltern eines Kindes sterben?

Gibt es kein Testament, tritt gesetzliche Erbfolge ein: Es erben der Ehepartner und die Kinder, später dann die Kinder allein.

Welche Folgen hat das für ein Kind, das ALG II oder Sozialhilfe bezieht?

Solche Leistungen erhält nur, wer hilfebedürftig ist. Steht dem Kind sein Erbe zu, ist es das nicht mehr. Das Sozialamt stellt die Hilfen ein. Das von den Eltern ersparte Vermögen wird schnell verbraucht.

Lässt sich das durch ein "Berliner Testament" verhindern?

Nein: Hier wird der überlebende Elternteil Alleinerbe. Gleichzeitig wird das Kind enterbt. Ihm steht der Pflichtteil zu. Diesen wird die Sozialbehörde einfordern und zur Finanzierung der Sozialleistungen bzw. der Heimunterbringung verwenden.

Was raten Sie Eltern, um dies zu vermeiden?

Betroffene Eltern sollten dringend ein Testament nach Maß errichten. Durch besondere juristische Gestaltungen kann das Vermögen auch in solchen Fällen erhalten und lebenslange zusätzliche Hilfen gesichert werden.

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